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Mietwagen:

Zum Jahreswechsel sind einige Neuregelungen zum Thema "Krankenfahrten" gültig geworden, die oft zu Verwirrung und Sorge der Patienten beitragen, ob eine Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich ist.

Generell gilt:

Eine vorherige, rechtzeitige Genehmigung durch die Krankenkasse ist unbedingt erforderlich für die Serienbehandlung (z. B. bei Strahlen- oder Chemotherapie), Dialysebehandlung sowie Fahrten zur ambulanten Behandlung, sofern ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG, Bl" oder "H" vorliegt oder Leistungen aus der Pflegeversicherung Pflegestufe 2 oder 3 bestehen. Ohne Genehmigung können Fahrten zu stationären Krankenkassenleistungen, Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung und zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in eine Vertragsarztparaxis erfolgen.

Bei weiteren Fragen oder einer Bestellung eines Mietwagens benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Tel. Nr. 0 22 57 / 13 74 an.